Titelschutz "Hypnotherapeut"
Mir wurden zwei Mails geschickt, dass es rechtliche Änderungen bezüglich des Führens des Titels "Hypnotherapeut" gibt.Ist dem einen oder anderen etwas bekannt darüber?
Wie sind eure Meinungen?
Hier ein Auszug aus einer Info von TherMedicus:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vor Kurzem hat ein großer deutscher ärztlich-psychotherapeutischer Hypnose-Verband die Information veröffentlicht, dass die Bezeichnung "Hypnotherapeut" nun geschützt sei und sich zukünftig nur noch approbierte Ärzte, Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten mit einer speziellen Ausbildung als "Hypnotherapeut" bezeichnen dürfen.
(Anmerkung: Die Informationen in dieser Sonder-Info gelten derzeit nur für Deutschland)
Aus Parallelen zum Markenrecht lässt sich vermuten, dass dieser Titelschutz, falls er sich tatsächlich als rechtskräftig erweist auch für ähnlich klingende Bezeichnungen "HypnoSEtherapeut" und vermutlich auch direkt Übersetzungen wie "Hypnotherapist" greift (minimale Abweichungen und Verwendungen des selben Begriffs in einer anderen Sprache wurden im Markenrecht schon häufig als nicht ausreichend unterscheidungskräftig eingestuft).
Die Einschätzung, dass ein Titelschutz besteht, basiert lt. Angaben des Verbandes auf rechtlichen Recherchen des Justiziars der Bundespsychotherapeutenkammer und ist zwar juristisch noch nicht eindeutig nachvollziehbar (genaue Begründungen, wie und warum er zu dieser Einschätzung kommt wurden bislang nicht veröffentlicht), sie sollte aber in jedem Fall ernst genommen werden, wenn man das Risiko einer Abmahnung vermeiden möchte.
Heilpraktiker, Heilpraktiker Psychotherapie und alle anderen Heilbehandler (bspw. auch Psychotherapeuten, Ärzte, und Zahnärzte), die die "neuen" Voraussetzungen für die Bezeichnung Hypnotherapeut nicht erfüllen und die einer Abmahnung vorbeugen möchten, sollten sich zukünftig also sicherheitshalber nicht mehr als Hypno(se)therapeut bezeichnen, sondern anstelle des Titels bevorzugt die Methode, also bspw. "Hypnotherapie" in Zusammenhang mit Ihrer eigentlichen Haupt-Tätigkeitsbezeichnung nennen (Bsp. Anstelle von "Max Mustermann, Heilpraktiker für Psychotherapie, Hypnotherapeut" zukünftig "Max Mustermann, Heilpraktiker für Psychotherapie, Hypnotherapie" ).
Auch sollten sicherheitshalber keine Urkunden / Zertifikate / Logos / Praxisschilder / Flyer mehr verwendet oder für Klienten sichtbar ausgestellt bzw. aufgehängt werden, die die Bezeichnung Hypnotherapeut / Hypnosetherapeut / Hypnotherapist enthalten, da ansonsten ebenfalls das Risiko einer Abmahnung besteht.
Insgesamt ist durchaus damit zu rechnen, dass im neuen Jahr zur Untermauerung des Titelschutzes gezielt abgemahnt wird!
Wir haben eine Zusammenfassung über den aktuellen Sachverhalt erstellt und eine erste Einschätzung getroffen, welche Bedeutung dieser mögliche Titelschutz für betroffene Kollegen hat.
Selbstverständlich bieten wir unseren Absolventen neue Qualitätssiegel und die Möglichkeit, Zertifikate und Ausbildungsbestätigungen, die die Bezeichnung "Therapeut" beinhalten durch neue mit der Bezeichnung "Therapie" zu ersetzen.
In diesem Zusammenhang besprechen wir auf der u.g. Seite ergänzend auch die interessante Frage, ob bspw. ein Heilpraktiker oder ein HP Psychotherapie nach aktuellen juristischen Tendenzen überhaupt in irgendeiner Form einen Titel verwenden sollte, der den Begriff "Therapeut" enthält.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vor Kurzem hat ein großer deutscher ärztlich-psychotherapeutischer Hypnose-Verband die Information veröffentlicht, dass die Bezeichnung "Hypnotherapeut" nun geschützt sei und sich zukünftig nur noch approbierte Ärzte, Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten mit einer speziellen Ausbildung als "Hypnotherapeut" bezeichnen dürfen.
(Anmerkung: Die Informationen in dieser Sonder-Info gelten derzeit nur für Deutschland)
Aus Parallelen zum Markenrecht lässt sich vermuten, dass dieser Titelschutz, falls er sich tatsächlich als rechtskräftig erweist auch für ähnlich klingende Bezeichnungen "HypnoSEtherapeut" und vermutlich auch direkt Übersetzungen wie "Hypnotherapist" greift (minimale Abweichungen und Verwendungen des selben Begriffs in einer anderen Sprache wurden im Markenrecht schon häufig als nicht ausreichend unterscheidungskräftig eingestuft).
Die Einschätzung, dass ein Titelschutz besteht, basiert lt. Angaben des Verbandes auf rechtlichen Recherchen des Justiziars der Bundespsychotherapeutenkammer und ist zwar juristisch noch nicht eindeutig nachvollziehbar (genaue Begründungen, wie und warum er zu dieser Einschätzung kommt wurden bislang nicht veröffentlicht), sie sollte aber in jedem Fall ernst genommen werden, wenn man das Risiko einer Abmahnung vermeiden möchte.
Heilpraktiker, Heilpraktiker Psychotherapie und alle anderen Heilbehandler (bspw. auch Psychotherapeuten, Ärzte, und Zahnärzte), die die "neuen" Voraussetzungen für die Bezeichnung Hypnotherapeut nicht erfüllen und die einer Abmahnung vorbeugen möchten, sollten sich zukünftig also sicherheitshalber nicht mehr als Hypno(se)therapeut bezeichnen, sondern anstelle des Titels bevorzugt die Methode, also bspw. "Hypnotherapie" in Zusammenhang mit Ihrer eigentlichen Haupt-Tätigkeitsbezeichnung nennen (Bsp. Anstelle von "Max Mustermann, Heilpraktiker für Psychotherapie, Hypnotherapeut" zukünftig "Max Mustermann, Heilpraktiker für Psychotherapie, Hypnotherapie" ).
Auch sollten sicherheitshalber keine Urkunden / Zertifikate / Logos / Praxisschilder / Flyer mehr verwendet oder für Klienten sichtbar ausgestellt bzw. aufgehängt werden, die die Bezeichnung Hypnotherapeut / Hypnosetherapeut / Hypnotherapist enthalten, da ansonsten ebenfalls das Risiko einer Abmahnung besteht.
Insgesamt ist durchaus damit zu rechnen, dass im neuen Jahr zur Untermauerung des Titelschutzes gezielt abgemahnt wird!
Wir haben eine Zusammenfassung über den aktuellen Sachverhalt erstellt und eine erste Einschätzung getroffen, welche Bedeutung dieser mögliche Titelschutz für betroffene Kollegen hat.
Selbstverständlich bieten wir unseren Absolventen neue Qualitätssiegel und die Möglichkeit, Zertifikate und Ausbildungsbestätigungen, die die Bezeichnung "Therapeut" beinhalten durch neue mit der Bezeichnung "Therapie" zu ersetzen.
In diesem Zusammenhang besprechen wir auf der u.g. Seite ergänzend auch die interessante Frage, ob bspw. ein Heilpraktiker oder ein HP Psychotherapie nach aktuellen juristischen Tendenzen überhaupt in irgendeiner Form einen Titel verwenden sollte, der den Begriff "Therapeut" enthält.